Ein Gehilfenbrief, der für eine Reihe von speziellen Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz nach bestandenen Kammerprüfungen erteilt wird, steht in der Nachfolge des Gehilfenstatus, der auf die Militärberechtigung von 1792 zurück reicht. Kurze Zeit nach dem wirksamen Umsturz durch die Französischen Revolution muss auch den Bürgern der Zugang zu den Offiziersdienstgraden eröffnen werden, der bisher nur dem Adel vorbehalten ist. Auf diese Tradition geht auch das "Einjährige", also die Obersekundareife von den Gymnasien, die mit einer eigenen Abschlussprüfung zum "Einjährigen" noch vor dem Abitur abgeschlossen werden konnte, zurück.
Der Absolvent darf den auf ein Jahr verkürzten Pflichtwehrdienst [daher der Begriff Einjähriges] leisten und muss für die Kavallerie ein eigenes Pferd mitbringen. Im Zivilberuf wird der "Einjährige" als Gehilfe z.B. in Industriebetriebe, die Post usw. eintreten und wird mit "ingenieurmäßigen Aufgaben" (in der Industrie) betraut. Wenn der Betrieb für ihn nach zehn Jahren ingenieurmäßiger Arbeit *beim Ministerium *die Graduierung zum Ingenieur beantragt, erhält der Kandidat von dort die Urkunde zum graduierten Ingenieur (Ing.-grad.). Auf diesem zeitlichen Weg zum Ingenieur arbeitet er als Technischer Zeichner, für den es noch keinen eigenen öffentlich-rechtlichen Abschluss gibt, oder Ingenieurassistent im Industriebetrieb. Im Jahre 1964 wird die Berufsausbildung *für das Berufsbild *"Technischer Zeichner" eingerichtet und in den Zuständigkeitsbereich der öffentlich-rechtlichen Kammern eingebunden.
( Berufsbild Technischer Zeichner staatlich anerkannt durch Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft II B 5 46 67 10/07 vom 6.5.1964 vgl. S. 3 Anmerkung: Facharbeiter mit einschlägiger Lehre können nach in der Regel 1 ½jähriger zeichnerischer Zusatzausbildung die Lehrabschlußprüfung für Technische Zeichner ablegen. Für derartig Ausgebildete bestehen in erster Linie Aufstiegsmöglichkeiten zum Detail- oder Betriebsmittelkonstrukteur.)
Wie der Kaufmannsgehilfe oder ReNo-Gehilfe ist nun auch der Technische Zeichner ein Berufsabschluss, mit dem der Gehilfenbrief erlangt wird. Der Beruf des Technischen Zeichners ist ein erklärter Berufsbildungsgang der Aufstiegsfortbildung. Der Technische Zeichner kann durch eigene Fortbildung Normensachbearbeiter, Zeichnungsprüfer, Teilkonstrukteur und Konstrukteur werden. Dafür ist eine weitere staatlich geregelte Ausbildung nicht zwingend erforderlich. *Der berufliche Status, den der Inhaber eines Gehilfenbriefes hat, liegt über dem des Meisterbriefes. Anders als Gesellen des Handwerks oder Facharbeiter der Industrie ist es dem Technischen Zeichner erlaubt, seinen Beruf selbständig auszuüben. Auch heute noch dürfen Inhaber des alten Gehilfenbriefes an den Universitäten alle Fächer studieren. Der Meister ist - weniger qualifiziert als der Gehilfe dieser Berechtigung nur nachträglich angeglichen worden.
Die Rechtsanwalt- und Notargehilfen sind oft nach langjähriger Berufspraxis als Rechtsbeistände zugelassen, wenn es z.B. in ländlichen Gebieten keine ausreichende Versorgung mit Anwälten gibt. In den Industriebetrieben ist die Unterzeichnung von Wareneingangspapieren rechtlich den Gehilfen vorbehalten, wenn kein Prokurist oder Geschäftsführer anwesend ist. Der Gehilfe als Berufsbezeichnung ist keine Herabminderung des beruflichen Status, sondern stets in Bezug auf den Prinzipal gesetzt. Der Prinzipal (Unternehmer) muss auch heute noch die Handlungen des Gehilfen, wenn er ihnen nicht ausdrücklich vor seinen Kunden widersprochen hat, wie seine eigenen Handlungen gegen sich gelten lassen. Der Gehilfe begeht keine unerlaubte Handlung, wenn er nach außen hin handelt, wenn er sein Handeln als im Interesse des Prinzipals erfolgt annimmt.
Traditionell werden Gehilfen oft in Teilhaberverträgen an Unternehmungen beteiligt. Diese Praxis ist heute nur zeitweilig unterbrochen, weil viele Unternehmen in Abhängigkeit von Auftraggebern und Banken geraten sind, und weil es daher den Gehilfen als Teilhabern nicht zuzumuten ist, für diese Risiken haftbar gemacht zu werden.
Der Absolvent darf den auf ein Jahr verkürzten Pflichtwehrdienst [daher der Begriff Einjähriges] leisten und muss für die Kavallerie ein eigenes Pferd mitbringen. Im Zivilberuf wird der "Einjährige" als Gehilfe z.B. in Industriebetriebe, die Post usw. eintreten und wird mit "ingenieurmäßigen Aufgaben" (in der Industrie) betraut. Wenn der Betrieb für ihn nach zehn Jahren ingenieurmäßiger Arbeit *beim Ministerium *die Graduierung zum Ingenieur beantragt, erhält der Kandidat von dort die Urkunde zum graduierten Ingenieur (Ing.-grad.). Auf diesem zeitlichen Weg zum Ingenieur arbeitet er als Technischer Zeichner, für den es noch keinen eigenen öffentlich-rechtlichen Abschluss gibt, oder Ingenieurassistent im Industriebetrieb. Im Jahre 1964 wird die Berufsausbildung *für das Berufsbild *"Technischer Zeichner" eingerichtet und in den Zuständigkeitsbereich der öffentlich-rechtlichen Kammern eingebunden.
( Berufsbild Technischer Zeichner staatlich anerkannt durch Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft II B 5 46 67 10/07 vom 6.5.1964 vgl. S. 3 Anmerkung: Facharbeiter mit einschlägiger Lehre können nach in der Regel 1 ½jähriger zeichnerischer Zusatzausbildung die Lehrabschlußprüfung für Technische Zeichner ablegen. Für derartig Ausgebildete bestehen in erster Linie Aufstiegsmöglichkeiten zum Detail- oder Betriebsmittelkonstrukteur.)
Wie der Kaufmannsgehilfe oder ReNo-Gehilfe ist nun auch der Technische Zeichner ein Berufsabschluss, mit dem der Gehilfenbrief erlangt wird. Der Beruf des Technischen Zeichners ist ein erklärter Berufsbildungsgang der Aufstiegsfortbildung. Der Technische Zeichner kann durch eigene Fortbildung Normensachbearbeiter, Zeichnungsprüfer, Teilkonstrukteur und Konstrukteur werden. Dafür ist eine weitere staatlich geregelte Ausbildung nicht zwingend erforderlich. *Der berufliche Status, den der Inhaber eines Gehilfenbriefes hat, liegt über dem des Meisterbriefes. Anders als Gesellen des Handwerks oder Facharbeiter der Industrie ist es dem Technischen Zeichner erlaubt, seinen Beruf selbständig auszuüben. Auch heute noch dürfen Inhaber des alten Gehilfenbriefes an den Universitäten alle Fächer studieren. Der Meister ist - weniger qualifiziert als der Gehilfe dieser Berechtigung nur nachträglich angeglichen worden.
Die Rechtsanwalt- und Notargehilfen sind oft nach langjähriger Berufspraxis als Rechtsbeistände zugelassen, wenn es z.B. in ländlichen Gebieten keine ausreichende Versorgung mit Anwälten gibt. In den Industriebetrieben ist die Unterzeichnung von Wareneingangspapieren rechtlich den Gehilfen vorbehalten, wenn kein Prokurist oder Geschäftsführer anwesend ist. Der Gehilfe als Berufsbezeichnung ist keine Herabminderung des beruflichen Status, sondern stets in Bezug auf den Prinzipal gesetzt. Der Prinzipal (Unternehmer) muss auch heute noch die Handlungen des Gehilfen, wenn er ihnen nicht ausdrücklich vor seinen Kunden widersprochen hat, wie seine eigenen Handlungen gegen sich gelten lassen. Der Gehilfe begeht keine unerlaubte Handlung, wenn er nach außen hin handelt, wenn er sein Handeln als im Interesse des Prinzipals erfolgt annimmt.
Traditionell werden Gehilfen oft in Teilhaberverträgen an Unternehmungen beteiligt. Diese Praxis ist heute nur zeitweilig unterbrochen, weil viele Unternehmen in Abhängigkeit von Auftraggebern und Banken geraten sind, und weil es daher den Gehilfen als Teilhabern nicht zuzumuten ist, für diese Risiken haftbar gemacht zu werden.
Eine kurze Geschichte des Gehilfenstatus, der eine Station im Graduierungsverfahren i
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