Hallo zusammen,
folgende Frage zur Patentverletzung nach deutschem Recht:
Anspruch 1 des Patents betrifft ein Monomer.
Verletzt ein Polymer (aus dem Monomer, kein Copolomer) Anspruch 1 des Patents
- wortsinngemäß,
- äquivalent, oder
- mittelbar?
Ich bin auf Eure Meinungen hierzu gespannt. Wenn jemand dazu sogar Rechtsprechung wissen sollte, umso besser.
PS: Ändert sich etwas daran, wenn das Monomer so instabil ist, dass es ohne weiteres und umgehend zu dem besagten Polymer polymerisert (abgesehen von der Frage, dass das Patent ggf. nicht rechtsbeständig ist wegen ev. fehlender Ausführbarkeit)?
folgende Frage zur Patentverletzung nach deutschem Recht:
Anspruch 1 des Patents betrifft ein Monomer.
Verletzt ein Polymer (aus dem Monomer, kein Copolomer) Anspruch 1 des Patents
- wortsinngemäß,
- äquivalent, oder
- mittelbar?
Ich bin auf Eure Meinungen hierzu gespannt. Wenn jemand dazu sogar Rechtsprechung wissen sollte, umso besser.
PS: Ändert sich etwas daran, wenn das Monomer so instabil ist, dass es ohne weiteres und umgehend zu dem besagten Polymer polymerisert (abgesehen von der Frage, dass das Patent ggf. nicht rechtsbeständig ist wegen ev. fehlender Ausführbarkeit)?
Verletzt ein Polymer ein auf ein Monomer gerichtetes Patent?
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