Hallo jsWelt'ler,
als ich das letzte Mal hier im Bereich "Recht" was gepostet hatte, ging es um Verbraucherrecht. Jetzt holt "Mutti" mit ihrem Kabinett aus und watscht Internetunternehmer mehr als gefühlt ab.
Denn ab dem 1. Januar 2015 liegt der Leistungsort bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernseh- sowie auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen an Nichtunternehmer (= Privathaushalte) in dem Staat, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist. Damit erfolgt die Umsatzbesteuerung ab 2015 dieser Leistungen künftig einheitlich nicht mehr in dem Staat, in dem der leistende Unternehmer ansässig ist, sondern am Verbrauchsort. Als Folge hiervon müssen sich Unternehmer entweder in den Mitgliedstaaten, in denen sie die genannten Leistungen ausführen, umsatzsteuerlich erfassen lassen und dort ihren Melde- und Erklärungspflichten nachkommen oder die Vereinfachungsmöglichkeit durch die Sonderregelung "Mini-One-Stop-Shop" in Anspruch nehmen.
Unabhängig davon, dass diese Änderung einfach nur noch grotesk ist, habe ich mein Finanzamt damit konfrontiert. Ohne hier jetzt auszuschweifen, ein Zitat des dortigen UStG-Allwissenden: "Herr F., darauf können sie sich jetzt was einbilden - sie sind der allererste in dieser Stadt, der davon weiß oder danach fragt." Denn der Clou: Das Finanzamt selbst wusste noch gar nichts davon. Meine Fragen bzgl. "Gelegenheitskäufe" (bspw. Paypal oder Paysafecard) konnte nicht beantwortet werden - ich wurde an das Bundeszentralamt für Steuern in Berlin verwiesen.
Darauf habe ich mein Steuerbüro aktiviert und diese mit Berlin kontaktieren lassen (offizielle Anfragen werden schneller beantwortet als von Privaten). Die Antwort, liebe jsWelt'ler, war die größte Konserve aller Zeiten und völlig belanglos.
Nun habe ich mich in der Branche, in der ich selbst bin, umgehört: Keiner wird Zweigstellen in den anderen Ländern eröffnen! Aber es wird auch niemand auf PayPal oder Paysafecard verzichten. Wie realitätsfremd gewisse Ideensgeber in Berlin sind, zeigt erneut dieses Beispiel. Natürlich ist mir bewusst, wem mit dem Gesetz an die Karre gefahren werden soll (bitte an Google oder die ganzen Wettanbieter auf Malta denken). Aber alle anderen enden als Kollateralschaden und man wird gezwungen, den Kunden (gerade bei "on demand" total sinnfrei) zu personalisieren (und natürlich zu überprüfen, sonst sitzen alle in der Schweiz mit 8 % MwSt.) - damit man steuerlich korrekt abführen kann.
Von Paysafecard habe ich noch keine Antwort bekommen (habe ich übrigens noch nie). Die werden ihr gesamtes Geschäftsmodell wohl überarbeiten müssen und man wird auf Kundenkonten gezwungen.
Ja, ich sehe das richtig düster, denn es treibt Datenschutz für Jedermann auf die Spitze und forciert - zur Entlastung bei der Behörde - die Bürokratie auf die Schultern von Dir und mir.
Ergo? Diese "Mini-One-Stop-Shop"-Lösung - Beantragung geht nur online bzw. mit der Elster-Digitalsignierung zur MwSt-Anmeldung von einst - soll eine Erleichterung darstellen. In meinen Augen ist es keine und verschleiert den tatsächlichen Aufwand.
Aber jeder von euch, der irgendwas "digital" anbietet (man denke an die ganzen Games im Internet), wird sich - und sollte sich - als Unternehmer allmählich seine/ihre Gedanken machen. Das gilt ab 01.01.15 - alle Facts unter obigem Link.
Amen.
als ich das letzte Mal hier im Bereich "Recht" was gepostet hatte, ging es um Verbraucherrecht. Jetzt holt "Mutti" mit ihrem Kabinett aus und watscht Internetunternehmer mehr als gefühlt ab.
Denn ab dem 1. Januar 2015 liegt der Leistungsort bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernseh- sowie auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen an Nichtunternehmer (= Privathaushalte) in dem Staat, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist. Damit erfolgt die Umsatzbesteuerung ab 2015 dieser Leistungen künftig einheitlich nicht mehr in dem Staat, in dem der leistende Unternehmer ansässig ist, sondern am Verbrauchsort. Als Folge hiervon müssen sich Unternehmer entweder in den Mitgliedstaaten, in denen sie die genannten Leistungen ausführen, umsatzsteuerlich erfassen lassen und dort ihren Melde- und Erklärungspflichten nachkommen oder die Vereinfachungsmöglichkeit durch die Sonderregelung "Mini-One-Stop-Shop" in Anspruch nehmen.
Unabhängig davon, dass diese Änderung einfach nur noch grotesk ist, habe ich mein Finanzamt damit konfrontiert. Ohne hier jetzt auszuschweifen, ein Zitat des dortigen UStG-Allwissenden: "Herr F., darauf können sie sich jetzt was einbilden - sie sind der allererste in dieser Stadt, der davon weiß oder danach fragt." Denn der Clou: Das Finanzamt selbst wusste noch gar nichts davon. Meine Fragen bzgl. "Gelegenheitskäufe" (bspw. Paypal oder Paysafecard) konnte nicht beantwortet werden - ich wurde an das Bundeszentralamt für Steuern in Berlin verwiesen.
Darauf habe ich mein Steuerbüro aktiviert und diese mit Berlin kontaktieren lassen (offizielle Anfragen werden schneller beantwortet als von Privaten). Die Antwort, liebe jsWelt'ler, war die größte Konserve aller Zeiten und völlig belanglos.
Nun habe ich mich in der Branche, in der ich selbst bin, umgehört: Keiner wird Zweigstellen in den anderen Ländern eröffnen! Aber es wird auch niemand auf PayPal oder Paysafecard verzichten. Wie realitätsfremd gewisse Ideensgeber in Berlin sind, zeigt erneut dieses Beispiel. Natürlich ist mir bewusst, wem mit dem Gesetz an die Karre gefahren werden soll (bitte an Google oder die ganzen Wettanbieter auf Malta denken). Aber alle anderen enden als Kollateralschaden und man wird gezwungen, den Kunden (gerade bei "on demand" total sinnfrei) zu personalisieren (und natürlich zu überprüfen, sonst sitzen alle in der Schweiz mit 8 % MwSt.) - damit man steuerlich korrekt abführen kann.
Von Paysafecard habe ich noch keine Antwort bekommen (habe ich übrigens noch nie). Die werden ihr gesamtes Geschäftsmodell wohl überarbeiten müssen und man wird auf Kundenkonten gezwungen.
Ja, ich sehe das richtig düster, denn es treibt Datenschutz für Jedermann auf die Spitze und forciert - zur Entlastung bei der Behörde - die Bürokratie auf die Schultern von Dir und mir.
Ergo? Diese "Mini-One-Stop-Shop"-Lösung - Beantragung geht nur online bzw. mit der Elster-Digitalsignierung zur MwSt-Anmeldung von einst - soll eine Erleichterung darstellen. In meinen Augen ist es keine und verschleiert den tatsächlichen Aufwand.
Aber jeder von euch, der irgendwas "digital" anbietet (man denke an die ganzen Games im Internet), wird sich - und sollte sich - als Unternehmer allmählich seine/ihre Gedanken machen. Das gilt ab 01.01.15 - alle Facts unter obigem Link.
Amen.
UStG-Änderung ab 01.01.2015 - gerade für digitale Güter!
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