Ich habe mich mal gefragt, inwiefern wir seit der "Gründung" der EU noch von einzelnen Staaten in Europa oder sogar von einem Europastaat sprechen können. Ich habe dazu die drei Elemente Jellineks untersucht. Beim Punkt "Staatsgebiet" konnte ich mich nicht so ganz entscheiden.
Bei Wikipedia steht folgendes: "Außerdem gibt es Gebiete, die unter der Souveränität eines EU-Mitgliedstaates stehen, sowie Staaten, die von einem Mitgliedstaat international vertreten werden, die nicht oder nur eingeschränkt Teil der Europäischen Union sind."
Dies würde ja gegen ein einheitliches Staatsgebiet der Europäischen Union sprechen. Ich frag mich aber, welche Gebiete genau mit diesen zwei Besonderheiten gemeint sind, und ob das wirklich stimmt...
Die EU war ja ursprünglich nur eine Wirtschaftsunion und hat sich dann immer weiter entwickelt und gerade auch rechtlich Tendenzen zu einem Staat entwickelt...
Was kann man hierzu historisch gesehen sagen? Die Politik und Justiz sprechen ja eher von einem Staatenverbund.
Bei Wikipedia steht folgendes: "Außerdem gibt es Gebiete, die unter der Souveränität eines EU-Mitgliedstaates stehen, sowie Staaten, die von einem Mitgliedstaat international vertreten werden, die nicht oder nur eingeschränkt Teil der Europäischen Union sind."
Dies würde ja gegen ein einheitliches Staatsgebiet der Europäischen Union sprechen. Ich frag mich aber, welche Gebiete genau mit diesen zwei Besonderheiten gemeint sind, und ob das wirklich stimmt...
Die EU war ja ursprünglich nur eine Wirtschaftsunion und hat sich dann immer weiter entwickelt und gerade auch rechtlich Tendenzen zu einem Staat entwickelt...
Was kann man hierzu historisch gesehen sagen? Die Politik und Justiz sprechen ja eher von einem Staatenverbund.
Staatsgebiet in der Neuzeit
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