Ich bin heute über ein m.E. unglaubliches Urteil eines deutschen Landgerichts gestolpert. Kurz und tagesaktuell: ein Verurteilter hat mit einer legalen Waffe einen von fünf Einbrechern erschossen. Der Verurteilte war zum Tatzeitpunkt 77 Jahre alt und musste sich erst von seinen Fesseln befreien. Dafür muss er nun in Bau. Er hat sich in seiner eigenen Wohnung verteidigt, nicht auf der Strasse, nicht in der Garage..
Nun zur Geschichte: Irgendwann so um 1900 hat das deutsche Bürgertum beschlossen, seine Waffen abzugeben und sich bezüglich persönlicher Sicherheit in die Hände des Staates zu begeben. Ein Rechtsgeschäft auf gegenseitiger Basis. Der Bürger hat sich freiwillig entwaffnet und dafür staatlichen Schutz bekommen, in einem vernünftigen Rahmen.
Frage 1: Wie explizit wurde dieses Rechtsgeschäft formuliert?
Frage 2: Wie können wir das rückgängig machen???
Nun zur Geschichte: Irgendwann so um 1900 hat das deutsche Bürgertum beschlossen, seine Waffen abzugeben und sich bezüglich persönlicher Sicherheit in die Hände des Staates zu begeben. Ein Rechtsgeschäft auf gegenseitiger Basis. Der Bürger hat sich freiwillig entwaffnet und dafür staatlichen Schutz bekommen, in einem vernünftigen Rahmen.
Frage 1: Wie explizit wurde dieses Rechtsgeschäft formuliert?
Frage 2: Wie können wir das rückgängig machen???
Gewaltmonopol des Staates
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