mardi 28 octobre 2014

EPÜ: Abhängige Ansprüche

Hallo,



vor mir liegt ein EP, was folgende Frage aufwirft: Der 2. Anspruch ist abhängig formuliert ("Anordnung nach Anspr. 1, dadurch gekennzeichnet, dass.."), hebt aber ein Merkmal des Hauptanspruchs (HA) wieder auf. Abhängige Ansprüche müssen aber alle Merkmale des (unabhängigen) HAs enthalten. Handelt es sich nun trotz der Formulierung also um einen unabhängigen Anspruch, dessen Patentfähigkeit (Neuheit etc.) vom EPO angenommen wurde? Das Merkmal ist ja dann im HA sinnlos.



MbG patentnetz





EPÜ: Abhängige Ansprüche

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