Mal eine kleine Warnung an alle, die wie ich auf ihrer Freelancer Homepage gerne mal das eine oder andere kluge Zitat einer bekannten Persönlichkeit einbauen - in dem unten beschriebenen Fall hat das nämlich für echte Probleme gesorgt, und kann so wie ich es verstanden habe auch ziemlich allgemein ohne Weiteres abgemahnt werden.
Echt übel oder?
Weltgewandt, intellektuell und gebildet: Diese Eigenschaften soll das Zitieren bekannter Persönlichkeiten vermitteln. Wahlweise zieren Zitate auch Webseiten, Einladungskarten und Wohnungswände einfach, weil es gut aussieht oder die Aussage so herrlich treffend scheint. Aber Achtung! Wer auf welche Art zitiert wird, sollte gut überlegt sein. Denn ein unerlaubt oder falsch verwendetes Zitat kann für großen Ärger sorgen.
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Kästner-Gedicht beschert Freiberufler eine Abmahnung
Den Wunsch seine Homepage mit einem Zitat zu verschönern hatte vor einigen Jahren auch ein Kölner. Er entschied sich für ein Gedicht von Erich Kästner, das ihm besonders gut gefiel. Nicht besonders begeistert waren allerdings die Erben des berühmten Autors: Die Nennung von Kästner als Urheber der Zeilen reichte ihnen nicht.
Kurzerhand beauftragten sie einen Rechtsanwalt, der dem Betreiber der Webseite eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung schickte, um die Rechte seiner Mandanten durchzusetzen. Die Krux mit der Unterlassungserklärung bei im Internet geteilten Inhalten: Der Unterschreibende verpflichtet sich dazu, dass der betreffende Inhalt nie wieder in Zusammenhang mit dem eigenen Namen im Web erscheint das zu garantieren, ist jedoch unmöglich. Denn das Internet vergisst bekanntlich nicht
Der Beklagte entschied sich nach Absprache mit einem Rechtsanwalt dazu, die verlangten Anwaltskosten zu bezahlen und die Unterlassungserklärung in abgeänderter Form zurückzuschicken. Von den Klägern hörte er nie wieder etwas.
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Quelle
Echt übel oder?
Zitat:
Weltgewandt, intellektuell und gebildet: Diese Eigenschaften soll das Zitieren bekannter Persönlichkeiten vermitteln. Wahlweise zieren Zitate auch Webseiten, Einladungskarten und Wohnungswände einfach, weil es gut aussieht oder die Aussage so herrlich treffend scheint. Aber Achtung! Wer auf welche Art zitiert wird, sollte gut überlegt sein. Denn ein unerlaubt oder falsch verwendetes Zitat kann für großen Ärger sorgen.
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Kästner-Gedicht beschert Freiberufler eine Abmahnung
Den Wunsch seine Homepage mit einem Zitat zu verschönern hatte vor einigen Jahren auch ein Kölner. Er entschied sich für ein Gedicht von Erich Kästner, das ihm besonders gut gefiel. Nicht besonders begeistert waren allerdings die Erben des berühmten Autors: Die Nennung von Kästner als Urheber der Zeilen reichte ihnen nicht.
Kurzerhand beauftragten sie einen Rechtsanwalt, der dem Betreiber der Webseite eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung schickte, um die Rechte seiner Mandanten durchzusetzen. Die Krux mit der Unterlassungserklärung bei im Internet geteilten Inhalten: Der Unterschreibende verpflichtet sich dazu, dass der betreffende Inhalt nie wieder in Zusammenhang mit dem eigenen Namen im Web erscheint das zu garantieren, ist jedoch unmöglich. Denn das Internet vergisst bekanntlich nicht
Der Beklagte entschied sich nach Absprache mit einem Rechtsanwalt dazu, die verlangten Anwaltskosten zu bezahlen und die Unterlassungserklärung in abgeänderter Form zurückzuschicken. Von den Klägern hörte er nie wieder etwas.
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Quelle
Zitate von Persönlichkeiten auf Homepage können zu Abmahnung führen
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