Hallo,
kann man kurz vor der Patenterteilung im eur. Erteilungsverfahren (es fehlt nur noch eine frz. Übersetzung) Ansprüche zurücknehmen?
kann man kurz vor der Patenterteilung im eur. Erteilungsverfahren (es fehlt nur noch eine frz. Übersetzung) Ansprüche zurücknehmen?
EQE: Rücknahme von Ansprüchen im eur. Erteilungsverfahren
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire