mardi 21 octobre 2014

Vollmacht für DPMA gar nicht notwendig?

Hi Forum,



vom DPMA erfahre ich gerade auf Nachfrage, dass ich gar keine Vollmacht, z.B. mit einer Neuanmeldung eines neuen Mandanten, einreichen muss.



Diese Notwendigkeit sei schon längst, nämlich seinerzeit von Präsident Schade abgeschafft worden.



Stimmt's?



Danke und Gruß

Kurt





Vollmacht für DPMA gar nicht notwendig?

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