mardi 30 décembre 2014

Diskussionen und Meinungsaustausch zu diversen rechtlichen Fragen

Betreten von Privatgrundstücken und Bauobjekten:




Zitat:








Wo ein Wille ist da findet sich auch ein Weg.



Da nach vielen Vandalenakten eine Absicherung des Geländes nicht möglich ist kann man relativ einfach hinein gehen.



Mehr als das einem einer der Verwalter "erwischt" oder ...!



Auch wenn manche unbelehrbar sind, ich erinnere trotzdem wieder einmal an so Delikte wie



- Sachbeschädigung

- Grundbesitzstörung

- Hausfriedensbruch

- usw. !





Diskussionen und Meinungsaustausch zu diversen rechtlichen Fragen

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